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Angebote

Was die BüDa bietet

• Zinsgünstige BüDa-Darlehen: mit Sicherheiten zu 1.5 %, ohne Sicherheiten zu 2.5 %
• Darlehen der Stiftung Hilfsfonds: 1.5 %
• Bürgschaften für landwirtschaftliche Betriebe
• Unterstützungsbeiträge für mittellose Personen
• Weitervermittlung an Beratungsstellen
• Budgetprüfung und finanzielle Beratung bei Aus- und Weiterbildungen 
• Finanzielle Hilfe für Wohn- und Berufsprojekte, Überbrückung finanzieller Engpässe
• Unterstützung bei der Verwirklichung von Projekten im Bereich Wohnen, Bildung und beruflicher Entwicklung
• Vermittlung von Kontakten zu kompetenten Beratungsstellen bei spezifischen Anliegen
• Individuelle, vertrauliche Prüfung jedes Gesuchs und lösungsorientierte Unterstützung
• Faire und transparente Konditionen, angepasst an die persönliche Situation
• Unterstützung bei der langfristigen finanziellen Stabilisierung durch gezielte Beratung und Hilfestellung
• Fokus auf nachhaltige Lösungen, die den Weg in eine sichere Zukunft ebnen
• Zusammenarbeit mit kirchlichen Institutionen, um bedarfsgerechte Hilfe zu leisten
• Flexible Rückzahlungsmodalitäten, die an die finanziellen Möglichkeiten der Gesuchsteller angepasst werden können
• Unterstützung bei der Sicherung von Existenzen und der Verwirklichung von Lebenszielen
• Unkomplizierte und menschliche Hilfe, genau dann, wenn sie am dringendsten benötigt wird
• Engagement für soziale Verantwortung und nachhaltige Entwicklung im Kanton Zürich
• Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit in allen Aspekten der Unterstützung
• BüDa Zürich – Sinnvolle Hilfe, wenn’s drauf ankommt.

Fallstudien

BüDa – Sinnvolle Hilfe, wenn’s drauf ankommt

Als Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft unterstützen wir Menschen, wenn finanzielle Engpässe den Weg versperren. Hier einige Beispiele, wie wir in herausfordernden Situationen gezielt helfen konnten – die Namen wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Weiterbildungsdarlehen für A. M. – Ein erfolgreicher Abschluss

Frau A. M. befand sich im letzten Semester ihres Lizenziats. Ihr Erspartes war aufgebraucht, und die verbleibende Teilzeitstelle als Köchin reichte nicht aus, um Lebensunterhalt und Studienkosten zu decken. Dank einer Stellvertretung, die ihre Praxisräume finanzierte, fehlten nur noch CHF 10’000 für die letzten acht Monate bis zum Abschluss. Die BüDa entschied sich, das Darlehen zu gewähren – das Ziel war greifbar, die Summe überschaubar, und A. M. hinterließ einen engagierten, zielstrebigen Eindruck. Innerhalb eines Jahres konnte sie das Darlehen vollständig zurückzahlen, wie sie es von Anfang an in Aussicht gestellt hatte.

💡 Gut zu wissen: Die BüDa passt Rückzahlungsmodalitäten flexibel an. Eine Rückzahlung wäre auch in 3 bis 5 Jahren möglich gewesen.

Zahnarztkosten für B. B. – Soforthilfe bei finanzieller Belastung

Frau B. B. erfuhr durch die Sozialdiakonie ihrer Kirchgemeinde von der BüDa. Mehrere Zahnarzttermine standen an, die sich laut Kostenvoranschlag auf rund CHF 12’000 beliefen. Zusätzlich bezahlte sie bereits Steuerschulden in monatlichen Raten, während weitere Schulden nicht bestanden. Da keine Teilzahlungen an den Zahnarzt möglich waren, unterstützte die BüDa Frau B. B. mit einem Darlehen, das ihr die nötige Behandlung ermöglichte. Dank der Empfehlung der Kirchgemeinde und dem engagierten Eindruck der Gesuchstellerin konnte die Finanzierung bewilligt werden.

🔄 Rückzahlung: Das Darlehen ist noch nicht vollständig beglichen, aber regelmäßige Ratenzahlungen erfolgen zuverlässig.

Landwirtschaftlicher Betrieb – Teilzahlung des Inventars

Das Ehepaar F. und M. G. übernahm einen landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen eines Pachtverhältnisses. Für das notwendige Inventar, Stallanpassungen und eine Betriebsreserve ergab sich ein Finanzbedarf von CHF 280’000. Während die Hausbank den Großteil finanzierte und die Zürcher Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft bürgte, stellten die Eltern von F. G. ein zinsgünstiges Darlehen bereit. Die BüDa ergänzte den Betrag mit einem Darlehen von CHF 55’000. Die Eltern fungierten als Solidarschuldner, und Herr F. G. verfügte über ein geregeltes Einkommen aus seiner Festanstellung.

🎯 Rückzahlung: Das Darlehen läuft mit einer Rückzahlungsfrist von 10 Jahren. Der Betrieb setzt vorrangig die Einnahmen zur Tilgung der Schulden ein.

Gewerbebetrieb – Finanzielle Stabilisierung durch Bürgschaft

 Herr H. M. gründete erfolgreich ein Unternehmen für Heizungs- und Rohrmontagen. Nach mehreren erfolgreichen Jahren und einer Expansion mit zusätzlichen Mitarbeitenden folgte ein plötzlicher Auftragseinbruch. Die Fixkosten waren zu hoch, und H. M. geriet in einen chronischen Liquiditätsengpass. Mithilfe eines detaillierten Liquiditätsplans, klaren Zahlungsvereinbarungen mit Gläubigern und einer Bürgschaft der BüDa konnte die Bank Herrn M. einen Betriebskredit gewähren. So erhielt er den finanziellen Spielraum, um seinen Gewerbebetrieb weiterzuführen.

 ❓ Was hat H. M. gelernt?
• Nicht zu schnell expandieren und die Auftragslage längerfristig beobachten.
•Fixkosten niedrig halten und Überkapazitäten vermeiden.
•Eine sorgfältige Kostenkontrolle ist entscheidend.

Reportagen

Wenn die Bank nicht weiterhilft und die Kirche zur Bank wird

Finanzen Die Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft der Kirchgemeinden unterstützt  bei finanziellen Engpässen. Etwa bei der Finanzierung von Ausbildung oder Mietzinsdepot.

Versucht Stefan Müller seine Lage noch vor wenigen Monaten zu beschreiben, fällt ihm dieser Vergleich ein: «Es war, als sässe ich auf einer Goldgrube, aber mir fehlte die Schaufel, um den Schatz zu heben.» Müller, der eigentlich anders heisst, sitzt am Tisch der Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden (BüDa) und erzählt, wie ihn eine eigentlich erfreuliche Erbschaft fast die Existenz gekostet hat.

Der selbstständige Grafiker hatte sein Elternhaus geerbt. Gern hätte er es verkauft, doch er konnte es sich nicht leisten, die Arbeit zu reduzieren, um es auszuräumen. Dann stand eine kostspielige Heizungsreparatur an, neben den laufenden Unterhaltskosten. «Ich hatte Angst, meine Miete nicht mehr zahlen zu können oder die Krankenkassenprämie.» In seiner Not bemühte er sich um einen Bankkredit, doch wegen seines geringen Einkommens hatte er keine Chance. «In solchen Fällen kommen meist nur noch fragwürdige Finanzinstitute mit horrenden Zinsen infrage», sagt BüDa-Geschäftsführerin Martina Köchli-Wyss. Bleibt man beim Goldgruben-Bild, hat sie Müller die Schaufel gereicht. Als sich der Grafiker meldete, Unterlagen einreichte und Köchli-Wyss die Immobilie besichtigte, gewährte die BüDa ein Darlehen von 30 000 Franken. Der Jahreszinssatz wurde bei 1,5 Prozent festgesetzt. 

Müllers Fall ist exemplarisch für das Wirken der BüDa, die 1949 gegründet wurde und seitdem Mitgliedern der reformierten Kirche im Kanton Zürich finanziell unter die Arme greift. Sie hilft mit Bürgschaften und Darlehen, für den Kauf oder die Renovierung von Wohn- und Gewerbeliegenschaften. Oder für die Aus- und Weiterbildung, etwa bei einem Zweitstudium. Immer häufiger gewähre die BüDa nun auch Darlehen für Mietkautionen, sagt die passionierte Treuhänderin Köchli-Wyss. Der angespannte Wohnungsmarkt und die Teuerung erschwerten Umzüge, betroffen seien vor allem alleinerziehende, ältere oder beeinträchtigte Personen.

Zuletzt hatte die BüDa wechselhafte Jahre hinter sich. 2022 verlor sie das Patronat der Landeskirche, getragen wird sie von verschiedenen Kirchgemeinden, die pro Mitglied einen Rappenbetrag für den Betrieb der Geschäftsstelle entrichten. Auch machten die vergleichsweise hohen Zinsen das Angebot der BüDa zeitweise unattraktiv.

Geschäftsführerin und Vorstand planen nun einen Neuanfang, wollen mit Zinssätzen von 1,5 oder 2,5 Prozent neue Kunden gewinnen, etwa mit den Themen Mietzins- oder Ausbildungsfinanzierung. Im letzten Jahr liefen 15 grössere Darlehen mit einer Gesamtsumme von gut 300 000 Franken, hinzu kamen 15 über kleine Beträge. Doch es wäre noch ein Vielfaches an Geld vorhanden. «Wir könnten noch mehr Menschen helfen und das ist mir ein Anliegen», sagt Köchli-Wyss. 

Eine genaue Prüfung

Wiederholt hat Köchli-Wyss erlebt, dass Menschen in die reformierte Kirche eintreten, um Hilfe zu erhalten. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung. Den grossen Vorteil der BüDa sieht Köchli-Wyss darin, dass sie, anders als Banken, nicht zwingenderweise Sicherheiten braucht, aber Antragssteller genau anschaut. Ab und an sind abschlägige Bescheide die Folge: «Etwa wenn ich merke, dass die Person ihre Finanzen nicht im Griff hat und ein Fass ohne Boden droht». Oder wenn eigentlich staatliche Stellen helfen müssten.

Stefan Müller wird wohl nur eine kurze Geschäftsbeziehung mit der BüDa pflegen. Zuletzt kam er gut voran mit dem Ausräumen. Er rechnet damit, das Haus im Mai zu verkaufen und das im Februar aufgenommene Darlehen dann schon wieder zurückzuzahlen. 

Ein aktuelles Beispiel oder was die BüDa ist und was sie nicht ist

 Frau A. Schöni führt einen Coiffeurgeschäft fachlich erfolgreich, aber die Buchhaltung geriet aus dem Gleis. Die Miete war zu hoch. Der Versuch, das Gleichgewicht zwischen Aufwand und Ertrag wieder ins Lot zu bringen, dauerte zu lange. Der Engpass widerstand jeder Anstrengung und drohte, sich ganz und unwiderruflich zu schliessen.

 Kurzerhand packte Frau A. Schöni eine günstigere Mietgelegenheit an einem anderen Ort in der Nähe. Dadurch war der Kontakt zur bisherigen Kundschaft weiterhin möglich und erweiterte sogar den Kreis. Damit aber waren nicht alle Probleme gelöst. Geld war nötig. Dies stellte ihr eine Kosmetikfirma in Aussicht, unter der Voraussetzung einer zuverlässigen Bürgschaft. Frau A. Schöni gelangte an die BüDa, welche die Bürgschaft nach eingehender Prüfung der Person, ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer Willenskraft sowie ihres Durchhaltevermögens, aber auch der Möglichkeit eines Erfolgs leistete. Daraufhin wurde der Umzug eingeleitet.

 Dann kam der Schlag. Die Kosmetikfirma zog ihre Zusage zurück. Die Gründe blieben im Dunkeln. Aufgelöst berichtete Frau A. Schöni unserer Geschäftsführerin, dass die Übung wohl abgebrochen werden müsse und sie nun vor dem Nichts stehe. Die Bürgschaft sei gegenstandslos geworden. Bei einer Bank werde sie mangels der notwendigen Sicherheiten kaum Unterstützung finden.

Aber “BüDa” heisst “Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft”. Also übernahm die BüDa das Darlehen selber. Der Coiffeurgeschäft konnte am neuen Ort eröffnet werden und Frau A. Schöni führt ihn mit Begeisterung, was auch in der Zufriedenheit ihrer Kunden zum Ausdruck kommt.

Hat die BüDa Frau Schöni gerettet? Nein – so wenig, wie der Hersteller von Kletterseilen den Alpinisten rettet, der sich mit Kraft, Willen und Zähigkeit aus einer Bergnot befreit. Die Voraussetzung für jeden Kredit ist die erfolgversprechende Einschätzung der Person. Wenngleich die BüDa eine selbständige Institution der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist, deren Genossenschafter die Kirchgemeinden sind, vergibt sie dennoch keine Spenden und ist in diesem Sinne nicht wohltätig. Die BüDa will und kann sich solche Lorbeeren nicht aufs Haupt setzen. Sie leistet nicht mehr als jede normale und seriöse Bank, allerdings mit einem Unterschied: Eine Bank ist auf nachweisliche und realisierbare Sicherheiten verpflichtet. Solche stehen aber nicht in jedem Fall zur Verfügung. Diese Lücke schliesst die BüDa, indem sie an Stelle von finanztechnischen Sicherheiten eben die Person beurteilt und abschätzt, ob die Geschäftsidee oder die beabsichtigte Ausbildung Erfolg versprechen können, ob der Hauskauf vernünftig erscheint oder ob die Gesuchsteller sich auf abenteuerliche Pfade begeben wollen. Denn die Darlehen müssen verzinst und zurückbezahlt werden.

In letzter Zeit häufen sich aber andere Fälle von Geldknappheit, welche dem Gründungsgedanken der BüDa von 1949 weniger entsprechen. Immer mehr Leute, mehrheitlich jüngere, kümmern sich nicht mehr um das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Der Slogan: “Kaufe heute, zahle morgen”, hat sich in eine verbreitete und bittere Realität verwandelt. Geld ist im Bewusstsein vieler zur erneuerbaren Ressource geworden, ähnlich dem Wasser. Man öffnet irgend einen Hahn, und es fliesst. Oft werden die Anzeichen der Katastrophe während einiger Zeit verdrängt, indem man die Post nicht mehr öffnet. Man erkennt den Irrtum dann nicht mehr am Abgrund, sondern in ihm drin. Dann ist es meistens auch für die BüDa zu spät und sie muss das Gesuch um ein Darlehen ablehnen. Ein solches kann das Problem dann nicht mehr lösen. Es ist zufolge der Pflicht zur Rückzahlung unlösbar geworden.

Häufig ist auch die Finanzknappheit nicht das Problem selber sondern eine Folge tieferliegender Ursachen. Hier muss die BüDa ablehnen und auf externe Beratungsstellen verweisen.

Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft der Ev.-ref. Kirchgemeinden des Kantons Zürich, BüDa
Kinkelstrasse 21
8006 Zürich
Tel: +41 44 492 39 90 / Hotline +41 77 512 71 28
E-Mail: info@bueda-zh.ch

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