EL – Rechner
EL-Rechner Schweiz
Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV? Für die ganze Schweiz – zu Hause, im Wohneigentum oder im Heim. Im Kanton Zürich mit Beihilfe und Gemeindezuschüssen.
1 · Wohnort
Die Höchstbeträge für Miete und Krankenkasse hängen von Ihrer Gemeinde ab.
2 · Ihre Situation
Bei einer IV-Teilrente (IV-Grad unter 70 %) rechnet die EL-Stelle zusätzlich ein mögliches Erwerbseinkommen an. Das berücksichtigt der Rechner noch nicht: Er zeigt dann eher zu viel an.
Besondere Situationen
3 · Einnahmen pro Monat
So, wie die Beträge monatlich auf Ihr Konto kommen. Leere Felder zählen als 0.
4 · Ausgaben pro Monat
5 · Vermögen
Solches Vermögen zählt die EL-Stelle so, als wäre es noch da («Vermögensverzicht»). Der Betrag sinkt jedes Jahr um CHF 10’000. Geben Sie es ehrlich an – die EL-Stelle prüft es ohnehin.
Als zu viel gilt seit dem Rentenbeginn (bzw. 10 Jahre davor): mehr als CHF 10’000 pro Jahr bei einem Vermögen bis CHF 100’000, darüber mehr als 10 % des Vermögens pro Jahr. Ausgaben für Lebensunterhalt, Krankheit, Zahnbehandlungen, Weiterbildung oder den Werterhalt der eigenen Liegenschaft zählen nicht.
Ihre Schätzung
So haben wir gerechnet
Die Ergänzungsleistung deckt die Lücke zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Alle Beträge pro Jahr.
Anmeldebrief erstellen
Mit diesem Brief melden Sie sich sofort an und sichern sich den Monat. Das offizielle Formular schickt Ihnen die EL-Stelle zu. Alle Felder sind freiwillig – was leer bleibt, erscheint im Brief als Linie zum Ausfüllen von Hand. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Unverbindliche Schätzung. Der Rechner bildet die Regeln des Bundes (ELG/ELV) und im Kanton Zürich die Beihilfe sowie den Gemeindezuschuss der Stadt Zürich vereinfacht ab. Massgebend ist allein die Verfügung der zuständigen Stelle.
Werte Stand 1. Januar 2026. Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (Lebensbedarf, Mietzinsmaxima, Mietzinsregionen, kantonale Regelungen Heim), Verordnung des EDI über die Durchschnittsprämien (SR 831.309.1), Kantonales Sozialamt Zürich (Informationen 2026), Stadt Zürich (Zusatzleistungsverordnung, Ratgeber 2026), Priminfo/BAG, swisstopo.
Fehler gefunden? Schreiben Sie uns: info@bueda.ch
© 2026 BüDa – Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Zürich. Diese Seite lädt keine externen Inhalte und setzt keine Cookies.
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Bei einer IV-Teilrente (IV-Grad unter 70 %) rechnet die EL-Stelle zusätzlich ein mögliches Erwerbseinkommen an. Das berücksichtigt der Rechner noch nicht: Er zeigt dann eher zu viel an.
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Als zu viel gilt seit dem Rentenbeginn (bzw. 10 Jahre davor): mehr als CHF 10’000 pro Jahr bei einem Vermögen bis CHF 100’000, darüber mehr als 10 % des Vermögens pro Jahr. Ausgaben für Lebensunterhalt, Krankheit, Zahnbehandlungen, Weiterbildung oder den Werterhalt der eigenen Liegenschaft zählen nicht.
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Werte Stand 1. Januar 2026. Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (Lebensbedarf, Mietzinsmaxima, Mietzinsregionen, kantonale Regelungen Heim), Verordnung des EDI über die Durchschnittsprämien (SR 831.309.1), Kantonales Sozialamt Zürich (Informationen 2026), Stadt Zürich (Zusatzleistungsverordnung, Ratgeber 2026), Priminfo/BAG, swisstopo.
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