EL – Rechner
Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Reicht AHV- oder IV-Rente nicht für das Nötigste, gibt es Ergänzungsleistungen.
Ein Recht, keine Sozialhilfe
Zu Lebzeiten zahlen Sie nichts zurück, und Ihre Kinder müssen nichts beitragen.
Trotzdem verzichtet in der Schweiz jede sechste ältere Person darauf, obwohl ihr Ergänzungsleistungen zustünden.
In wenigen Minuten Klarheit
Mit unserem Rechner sehen Sie, ob sich eine Anmeldung lohnt. Er gilt für die ganze Schweiz – zu Hause, im eigenen Haus oder im Heim.
Im Kanton Zürich rechnet er auch die kantonale Beihilfe und die Zuschüsse der Stadt Zürich ein.
So geht es
Wählen Sie Ihren Wohnort und geben Sie Renten, Miete und Vermögen ein. Das Ergebnis sehen Sie sofort, mit dem ganzen Rechenweg.
Anspruch sichern, ohne Zeit zu verlieren
Haben Sie wahrscheinlich Anspruch, erstellt der Rechner einen fertigen Anmeldebrief an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde.
- 1 Drucken
- 2 Unterschreiben
- 3 Eingeschrieben abschicken
Das Datum dieses Briefs zählt als Anmeldung. Die Ergänzungsleistungen werden ab diesem Monat bezahlt, auch wenn Sie das offizielle Formular erst später einreichen.
Jeder Monat, den Sie warten, ist verlorenes Geld.
Zum RechnerBitte beachten: Das Ergebnis ist eine Schätzung. Verbindlich entscheidet die EL-Stelle. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht gespeichert. Die Webseite speichert keine Daten.
Fragen? Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen und bei der Anmeldung: 044 492 39 90 oder info@bueda-zh.ch
© 2026 BüDa · Beta 2026.3
EL-Rechner Schweiz
Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV? Für die ganze Schweiz – zu Hause, im Wohneigentum oder im Heim. Im Kanton Zürich mit Beihilfe und Gemeindezuschüssen.
1 · Wohnort
Die Höchstbeträge für Miete und Krankenkasse hängen von Ihrer Gemeinde ab.
2 · Ihre Situation
Besondere Situationen
3 · Einnahmen pro Monat
So, wie die Beträge monatlich auf Ihr Konto kommen. Leere Felder zählen als 0.
4 · Ausgaben pro Monat
5 · Vermögen
Solches Vermögen zählt die EL-Stelle so, als wäre es noch da («Vermögensverzicht»). Der Betrag sinkt jedes Jahr um CHF 10’000. Geben Sie es ehrlich an – die EL-Stelle prüft es ohnehin.
Als zu viel gilt seit dem Rentenbeginn (bzw. 10 Jahre davor): mehr als CHF 10’000 pro Jahr bei einem Vermögen bis CHF 100’000, darüber mehr als 10 % des Vermögens pro Jahr. Ausgaben für Lebensunterhalt, Krankheit, Zahnbehandlungen, Weiterbildung oder den Werterhalt der eigenen Liegenschaft zählen nicht.
Ihre Schätzung
So haben wir gerechnet
Die Ergänzungsleistung deckt die Lücke zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Alle Beträge pro Jahr.
Anmeldebrief erstellen
Mit diesem Brief melden Sie sich sofort an und sichern sich den Monat. Das offizielle Formular schickt Ihnen die EL-Stelle zu. Alle Felder sind freiwillig – was leer bleibt, erscheint im Brief als Linie zum Ausfüllen von Hand. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Unverbindliche Schätzung. Der Rechner bildet die Regeln des Bundes (ELG/ELV) und im Kanton Zürich die Beihilfe sowie den Gemeindezuschuss der Stadt Zürich vereinfacht ab. Massgebend ist allein die Verfügung der zuständigen Stelle.
Werte Stand 1. Januar 2026. Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (Lebensbedarf, Mietzinsmaxima, Mietzinsregionen, kantonale Regelungen Heim), Verordnung des EDI über die Durchschnittsprämien (SR 831.309.1), Kantonales Sozialamt Zürich (Informationen 2026), Stadt Zürich (Zusatzleistungsverordnung, Ratgeber 2026), Priminfo/BAG, swisstopo.
Fehler gefunden? Schreiben Sie uns: info@bueda.ch
© 2026 BüDa – Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Zürich. Diese Seite lädt keine externen Inhalte und setzt keine Cookies.
© 2026 BüDa · Idee und Umsetzung: André Bégert · Beta 2026.3